Gutachter und Sachverständige für Edelsteine, Uhren und Schmuck

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Gutachter und Sachverständige müssen über eine fachliche Kompetenz, eine sogenannte "besondere Fachkunde" verfügen. Das Erwerben dieser Sachkunde ist wie folgt möglich:

• ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss
• mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Sachgebiet

Im Handwerk kann diese Kompetenz auch durch den Abschluss als Handwerksmeister mit entsprechender Berufspraxis zusammen mit umfangreicher fachlicher sowie rechtlicher Fortbildung erworben werden.

In Deutschland ist die Bezeichnung "Sachverständiger" nicht geschützt. Man unterscheidet:
• EU-zertifizierte Sachverständige gemäß ISO 17024
• öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
• verbandsanerkannte Sachverständige
• amtlich anerkannte Sachverständige
• freie Sachverständige
• Behörden als Sachverständige

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